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Brutto-Netto-Rechner 2026

Was bleibt wirklich von Ihrem Gehalt übrig? Berechnen Sie Nettolohn, Steuerlast und Sozialabgaben – sekundengenau und transparent.

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Vom Brutto zum Netto – so funktioniert es

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland kennt das Problem: Das Bruttogehalt im Arbeitsvertrag sieht vielversprechend aus, doch was am Monatsende tatsächlich auf dem Konto landet, ist eine andere Geschichte. Zwischen Brutto und Netto liegen zahlreiche Abzüge – von der Lohnsteuer über Sozialversicherungsbeiträge bis hin zur Kirchensteuer. Unser Brutto-Netto-Rechner zeigt Ihnen transparent, wohin jeder Euro fließt.

Was wird vom Bruttogehalt abgezogen?

Die Abzüge lassen sich in zwei große Kategorien einteilen: Steuern und Sozialabgaben. Bei den Steuern sind es Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei den Sozialabgaben handelt es sich um Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Beide Gruppen werden direkt vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt.

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Ihre Höhe hängt von mehreren Faktoren ab: dem Bruttogehalt, der Steuerklasse, der Anzahl der Kinderfreibeträge und etwaigen Steuerfreibeträgen. Deutschland hat ein progressives Steuersystem: Je mehr Sie verdienen, desto höher ist der Prozentsatz, der abgezogen wird. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 %, der Spitzensteuersatz bei 42 %, ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen greift der Höchstsatz von 45 % (Reichensteuer).

Die sechs Steuerklassen im Überblick

Steuerklasse I: Für Ledige, Geschiedene und Verwitwete. Der Standardfall – Sie erhalten den Grundfreibetrag von 12.096 € (2026).

Steuerklasse II: Für Alleinerziehende. Sie erhalten zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €), was zu einem spürbar höheren Nettolohn führt.

Steuerklasse III: Für den besserverdienenden Ehepartner. Doppelter Grundfreibetrag, deutlich weniger Lohnsteuer. Sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient.

Steuerklasse IV: Für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Gleiche Abzüge wie Steuerklasse I, aber mit der Möglichkeit des Faktorverfahrens (IV/IV mit Faktor).

Steuerklasse V: Für den geringerverdienenden Ehepartner in Kombination mit III. Höchste Lohnsteuer, da kein Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Lohnt sich nur in Kombination mit Klasse III.

Steuerklasse VI: Für Zweit- und Nebenjobs. Keine Freibeträge, höchste Abzüge.

Sozialversicherungsbeiträge 2026

Die Sozialversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber grundsätzlich je zur Hälfte. Die aktuellen Arbeitnehmer-Anteile für 2026:

Krankenversicherung: 7,3 % + durchschnittlich 0,9 % Zusatzbeitrag = ca. 8,2 % (AN-Anteil). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.512,50 € monatlich. Wer mehr verdient, zahlt maximal den Beitrag auf diese Grenze.

Rentenversicherung: 9,3 % (AN-Anteil). Beitragsbemessungsgrenze: 8.050 € (West) bzw. 7.550 € (Ost) monatlich.

Arbeitslosenversicherung: 1,3 % (AN-Anteil). Gleiche Beitragsbemessungsgrenze wie bei der Rentenversicherung.

Pflegeversicherung: 1,7 % (AN-Anteil) für Eltern, 2,3 % für Kinderlose ab 23 Jahren. Ab dem 2. Kind reduziert sich der Beitrag um 0,25 % pro Kind (maximal 1,0 % Abschlag bis zum 5. Kind).

Der Solidaritätszuschlag – quasi abgeschafft

Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerpflichtigen keinen Solidaritätszuschlag mehr. Er fällt erst an, wenn die Lohnsteuer eine bestimmte Grenze überschreitet (ca. 18.130 € jährlich für Steuerklasse I). In der Gleitzone darüber steigt er schrittweise an, bis er bei höheren Einkommen die vollen 5,5 % der Lohnsteuer erreicht. Für die meisten Normalverdiener ist der Soli daher irrelevant.

Kirchensteuer – freiwillig aber teuer

Wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt Kirchensteuer: 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € (Steuerklasse I) sind das rund 35–50 € monatlich. Ein Kirchenaustritt spart dieses Geld – die Entscheidung ist aber natürlich eine persönliche.

Optimierung: Mehr Netto vom Brutto

Einige legale Wege, um Ihre Netto-Auszahlung zu erhöhen: Steuerfreibeträge beim Finanzamt beantragen (z.B. für Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung). Steuerklassenwechsel als Ehepaar optimieren (III/V oder IV/IV mit Faktor). Sachbezüge nutzen: Dienstwagen, Jobticket, Essenszuschüsse sind teilweise steuer- und sozialversicherungsfrei. Betriebliche Altersvorsorge: Beiträge bis 302 € monatlich sind sozialversicherungsfrei und steuerlich begünstigt.

Häufig gestellte Fragen

Alles rund um Brutto, Netto, Steuern und Sozialabgaben.

Wie genau ist dieser Brutto-Netto-Rechner?

Der Rechner verwendet die offiziellen Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen für 2026 und liefert eine sehr genaue Annäherung. Minimale Abweichungen zur tatsächlichen Gehaltsabrechnung können durch individuelle Faktoren entstehen (z.B. betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile, individuelle KV-Zusatzbeiträge).

Welche Steuerklasse ist für mich richtig?

Ledig: Klasse I (automatisch). Alleinerziehend: Klasse II. Verheiratet: Standardmäßig IV/IV, bei unterschiedlichem Einkommen lohnt sich III/V (III für den Besserverdiener). Tipp: Die Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuer. Die tatsächliche Steuerlast wird erst mit der Steuererklärung festgestellt.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?

Brutto ist Ihr vertraglich vereinbartes Gehalt vor Abzügen. Netto ist der Betrag, der nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) auf Ihrem Konto ankommt.

Warum zahle ich keinen Solidaritätszuschlag?

Seit 2021 ist der Soli für rund 90 % der Steuerpflichtigen entfallen. Er wird erst ab einer jährlichen Lohnsteuer von ca. 18.130 € (Klasse I) fällig und steigt dann schrittweise an. Das entspricht einem Bruttojahresgehalt von ca. 73.000 €+. Darunter zahlen Sie 0 € Soli.

Was sind Beitragsbemessungsgrenzen?

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) sind Gehaltsobergrenzen, bis zu denen Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Verdienen Sie mehr, zahlen Sie nur Beiträge bis zur BBG. 2026: KV/PV: 5.512,50 €/Monat, RV/AV: 8.050 € (West) / 7.550 € (Ost). Alles darüber ist beitragsfrei.

Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?

Für Ehepaare kann sich der Wechsel von IV/IV zu III/V lohnen, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Der Partner in Klasse III erhält mehr Netto monatlich. Wichtig: Die Kombination III/V führt fast immer zu einer Pflicht zur Steuererklärung und oft zu einer Nachzahlung, da die monatliche Steuer in Klasse III zu niedrig angesetzt ist.

Wie kann ich mein Netto erhöhen?

Legale Wege: Steuerfreibetrag beim Finanzamt eintragen lassen (Werbungskosten, Fahrtkosten). Sachbezüge verhandeln (Dienstwagen, Jobticket, Tankgutschein bis 50 €/Monat). Betriebliche Altersvorsorge abschließen (spart Steuern und Sozialabgaben). Steuerklasse optimieren als Ehepaar.

Was zahlt der Arbeitgeber zusätzlich?

Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen (ca. 20–21 % des Bruttogehalts): KV 7,3 % + halber Zusatzbeitrag, RV 9,3 %, AV 1,3 %, PV 1,7 %. Dazu kommen Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage). Die tatsächlichen Personalkosten liegen ca. 20–22 % über dem Bruttogehalt.

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