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Firmenwagenrechner

Berechnen Sie den geldwerten Vorteil Ihres Dienstwagens – mit 1%-, 0,5%- und 0,25%-Regelung, Fahrtenbuch-Vergleich und Arbeitsweg-Zuschlag. Interaktiv und grafisch aufbereitet.

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Ihre Angaben

km
%
%
Geldwerter Vorteil / Monat 0 € nach 1 %-Regelung
Geldwerter Vorteil / Jahr 0 €
Steuerbelastung / Monat 0 €
Steuerbelastung / Jahr 0 €

Berechnungsweg Schritt für Schritt

1
Listenpreis (auf volle 100 € abgerundet) Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung 0 €
2
Privatnutzung (Fahrzeug) Listenpreis x 1 % pro Monat 0 €
3
Arbeitsweg-Zuschlag Listenpreis x 0,03 % x Entfernung km 0 €
4
Abzgl. eigene Zuzahlung Mindert den geldwerten Vorteil 0 €
5
Geldwerter Vorteil (monatlich) Privatnutzung + Arbeitsweg - Zuzahlung 0 €
6
Steuerbelastung (monatlich) Geldwerter Vorteil x Grenzsteuersatz 0 €

Vergleich nach Antriebsart

Verbrenner (1 %)
Plug-in-Hybrid (0,5 %)
Elektro (0,25 %)

Geldwerter Vorteil Aufgliederung

Privatnutzung Fahrzeug
Arbeitsweg-Zuschlag

1%-Regelung vs. Fahrtenbuch

Pauschal (%-Regel)
Fahrtenbuch

Steuerbelastung nach Listenpreis

Verbrenner (1 %)
Plug-in-Hybrid (0,5 %)
Elektro (0,25 %)

Übersicht: Listenpreis-Szenarien

Listenpreis 1 %-Regel 0,5 %-Regel 0,25 %-Regel Steuer (1 %)

Der Firmenwagen in der Steuererklärung

Ein Firmenwagen, den Sie auch privat nutzen dürfen, ist ein geldwerter Vorteil, der wie Gehalt versteuert werden muss. In Deutschland gibt es dafür zwei grundlegende Methoden: die pauschale Versteuerung (1%-Regelung und ihre Varianten) und die Fahrtenbuch-Methode. Welche günstiger ist, hängt vom Listenpreis, der Antriebsart und Ihrem tatsächlichen Privatanteil ab. Unser Rechner vergleicht alle Varianten auf einen Blick.

Die Versteuerung des Dienstwagens betrifft Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. Rund 5 Millionen Firmenwagen sind zugelassen, und für die meisten Nutzer ist die Frage der optimalen Versteuerung bares Geld wert. Der Unterschied zwischen den Methoden kann mehrere Hundert Euro pro Monat betragen – insbesondere bei hochpreisigen Fahrzeugen oder langen Arbeitswegen.

Die 1%-Regelung: Der Standard

Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises (inkl. Umsatzsteuer und Sonderausstattung) als geldwerter Vorteil angesetzt. Der Listenpreis wird dabei auf volle 100 € abgerundet. Wichtig: Es zählt der Listenpreis bei Erstzulassung, nicht der tatsächliche Kaufpreis oder aktuelle Marktwert. Auch bei einem gebrauchten Firmenwagen gilt immer der ursprüngliche Neupreis.

Zusätzlich kommt ein Arbeitsweg-Zuschlag hinzu: 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer einfacher Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Bei einem Listenpreis von 40.000 € und 30 km Arbeitsweg ergibt das: 40.000 x 0,03 % x 30 = 360 € pro Monat zusätzlich zum Grundbetrag von 400 € (1 % von 40.000 €). Insgesamt also 760 € geldwerter Vorteil monatlich.

0,5%-Regelung für Plug-in-Hybride

Plug-in-Hybridfahrzeuge, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, werden nur mit 0,5 % des Listenpreises besteuert. Die Voraussetzungen: Das Fahrzeug muss eine elektrische Mindestreichweite von 80 km haben (seit 2025) oder einen maximalen CO₂-Ausstoß von 50 g/km. Auch der Arbeitsweg-Zuschlag halbiert sich auf 0,015 % pro Kilometer. Bei unserem Beispiel mit 40.000 € und 30 km sinkt der geldwerte Vorteil auf nur noch 380 € statt 760 €.

0,25%-Regelung für Elektrofahrzeuge

Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000 € werden nur mit 0,25 % des Listenpreises besteuert – das ist der günstigste Satz. Der Arbeitsweg-Zuschlag beträgt dann nur 0,0075 % pro Kilometer. Bei unserem 40.000-€-Beispiel und 30 km: Nur noch 190 € geldwerter Vorteil pro Monat. Bei E-Autos mit einem Listenpreis über 70.000 € gilt die 0,5%-Regelung. Die Regelung gilt bis mindestens Ende 2030.

Die Fahrtenbuch-Methode: Für wen lohnt sie sich?

Alternativ können Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. Dann wird der geldwerte Vorteil nach dem tatsächlichen Privatanteil berechnet: Gesamtkosten des Fahrzeugs (Abschreibung, Versicherung, Steuern, Wartung, Kraftstoff, Reifen, etc.) multipliziert mit dem prozentualen Privatanteil. Das Fahrtenbuch lohnt sich vor allem, wenn:

  • Wenig private Fahrten: Ihr Privatanteil liegt unter 30–40 %
  • Hoher Listenpreis: Bei teuren Fahrzeugen wird die 1%-Regelung schnell teuer
  • Geringe Gesamtkosten: Das Fahrzeug ist abgeschrieben oder ein Leasing mit niedriger Rate
  • Kein Arbeitsweg: Homeoffice-Regelung oder Wohnung direkt am Arbeitsplatz

Das Fahrtenbuch muss zeitnah, lückenlos und manipulationssicher geführt werden. Für jede dienstliche Fahrt sind Datum, Uhrzeit, Start, Ziel, Zweck und Kilometerstand zu dokumentieren. Privatfahrten werden nur als Gesamtkilometer erfasst. Das Finanzamt akzeptiert handschriftliche Bücher und bestimmte elektronische Fahrtenbuch-Apps (z. B. Vimcar, PACE). Excel-Tabellen werden nicht akzeptiert, da sie nachträglich veränderbar sind.

Entfernungspauschale als Gegenrechnung

Unabhängig von der gewählten Versteuerungsmethode können Sie die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen: 0,30 € pro km für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € pro km ab dem 21. Kilometer (einfache Strecke, max. 230 Arbeitstage). Bei 30 km Arbeitsweg und 230 Tagen: (20 x 0,30 + 10 x 0,38) x 230 = 2.254 € Werbungskosten jährlich. Das mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen und kompensiert einen Teil des Arbeitsweg-Zuschlags.

Praxistipp: Die richtige Methode wählen

Nutzen Sie unseren Rechner, um beide Methoden zu vergleichen. Als Faustregel gilt: Die 1%-Regelung ist einfacher, das Fahrtenbuch potenziell günstiger. Beachten Sie, dass die Wahl der Methode für das gesamte Kalenderjahr gilt – ein Wechsel unterjährig ist nicht möglich. Prüfen Sie daher vor Jahresbeginn, welche Methode für Sie vorteilhafter ist.

  • Privatanteil abschätzen: Liegt er unter 30 %, lohnt sich das Fahrtenbuch fast immer
  • Gesamtkosten ermitteln: Addieren Sie alle Fahrzeugkosten inklusive AfA, Versicherung, Kraftstoff, Wartung und Steuer
  • Elektro-Vorteil nutzen: Ein E-Auto mit Listenpreis unter 70.000 € ist steuerlich deutlich attraktiver
  • Zuzahlung einrechnen: Eigene Leasingraten, Tankkostenbeteiligung oder Nutzungsentgelte mindern den geldwerten Vorteil direkt

Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige zum Firmenwagen, geldwerten Vorteil und der optimalen Versteuerung.

Was ist der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen?

Der geldwerte Vorteil ist der steuerlich anzusetzende Betrag für die Privatnutzung eines Firmenwagens. Er wird Ihrem Bruttogehalt zugerechnet und erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen. In der Praxis heißt das: Sie zahlen auf den geldwerten Vorteil Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Der geldwerte Vorteil ist also kein zusätzliches Bargeld, sondern ein fiktiver Lohnbestandteil.

Welcher Listenpreis gilt bei der 1%-Regelung?

Es gilt immer der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, einschließlich Umsatzsteuer und Sonderausstattung (Navi, Ledersitze, etc.). Rabatte, Gebrauchtwagen-Abschläge oder der tatsächliche Kaufpreis spielen keine Rolle. Auch bei einem fünf Jahre alten Leasingfahrzeug wird der ursprüngliche Neupreis herangezogen. Der Listenpreis wird auf volle 100 € abgerundet.

Wann gilt die 0,25%-Regelung für Elektroautos?

Die 0,25%-Regelung gilt für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (BEV – Battery Electric Vehicle) mit einem Bruttolistenpreis von maximal 70.000 €. Die Regelung wurde bis Ende 2030 verlängert. Bei E-Autos über 70.000 € Listenpreis gilt die 0,5%-Regelung. Plug-in-Hybride erhalten die 0,5%-Regelung, wenn sie mindestens 80 km rein elektrisch fahren können (ab 2025) oder maximal 50 g CO₂/km ausstoßen.

Wie funktioniert der Arbeitsweg-Zuschlag?

Fahren Sie mit dem Firmenwagen zur Arbeit, wird ein Zuschlag von 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer (einfache Strecke) pro Monat fällig. Alternativ können Sie die sogenannte Einzelbewertung wählen: Dann werden nur die tatsächlichen Fahrttage angesetzt (0,002 % pro km pro Fahrt, max. 180 Tage/Jahr). Die Einzelbewertung lohnt sich bei weniger als 15 Fahrttagen pro Monat, z. B. bei Homeoffice-Tagen.

Lohnt sich ein Fahrtenbuch?

Ein Fahrtenbuch lohnt sich besonders bei niedrigem Privatanteil (unter ca. 30–40 %), hohem Listenpreis oder wenn das Fahrzeug bereits weitgehend abgeschrieben ist. Beispiel: Bei einem Verbrenner mit 60.000 € Listenpreis beträgt der geldwerte Vorteil nach 1%-Regelung 600 €/Monat. Haben Sie 12.000 € Jahreskosten und nur 20 % Privatanteil, wären es per Fahrtenbuch nur 200 €/Monat – eine Ersparnis von 400 €/Monat. Der Aufwand für das Fahrtenbuch ist allerdings nicht zu unterschätzen.

Was zählt zu den Gesamtkosten beim Fahrtenbuch?

Alle Kosten, die dem Arbeitgeber für das Fahrzeug entstehen: Abschreibung (AfA, bei Kauf: Basis Bruttolistenpreis, linear über 6 Jahre), Leasingraten, Kfz-Steuer, Versicherung (Haftpflicht + Kasko), Kraftstoff/Strom, Wartung und Reparaturen, Reifen, TÜV/HU/AU, Garagenmiete und Waschkosten. Nicht dazu zählen Unfallkosten bei rein dienstlichen Fahrten und Mautgebühren für Dienstreisen.

Kann ich durch Zuzahlung Steuern sparen?

Ja. Eigene Zuzahlungen – zum Beispiel ein monatliches Nutzungsentgelt, eine Einmalzahlung für Sonderausstattung oder eine Tankkostenbeteiligung – mindern den geldwerten Vorteil direkt. Eine Zuzahlung von 200 €/Monat reduziert den geldwerten Vorteil um diesen Betrag. Allerdings: Die Zuzahlung darf den geldwerten Vorteil nicht ins Negative drehen – er beträgt mindestens 0 €. Überzahlungen können nicht als Werbungskosten gegengerechnet werden.

Muss ich Sozialversicherungsbeiträge auf den geldwerten Vorteil zahlen?

Ja. Der geldwerte Vorteil für den Firmenwagen ist sozialversicherungspflichtig, solange Ihr Gesamtbruttogehalt (inkl. geldwertem Vorteil) unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Das bedeutet: Neben Lohnsteuer fallen auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Liegt Ihr Gehalt bereits über der Beitragsbemessungsgrenze, ist der geldwerte Vorteil sozialversicherungsfrei. Unser Rechner berücksichtigt die reine Steuerbelastung ohne SV-Beiträge.

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